Allgemeine Verhaltensregeln
Verhaltensregeln bei der Benutzung der Sportstätte
– Der Mindestabstand von 2 Metern wird beim Betreten und Verlassen der Sportanlage eingehalten.
– Personen mit Symptomen einer COVID-19-Erkrankung und jeglichen weiteren Erkältungssymptomen dürfen die Sportstätte nicht betreten und nicht am Training teilnehmen.
– Sportler*innen, die in den beiden Wochen vor einem Training Kontakt zu einer mit dem Virus SARS-CoV-2 infizierten Person oder Reiserückkehrern aus Risikogebieten hatten, dürfen die Sportstätte nicht betreten und nicht am Training teilnehmen.
– Personengruppen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19 Krankheitsverlauf (Risikogruppen) sind besonders zu schützen.
– Einhaltung der aktuell geltenden Regeln der Landesregierung.
– Sportanlagen sind lediglich zu Zwecken des Trainingsbetriebes, der Aus- und Fortbildung zu nutzen. Wettkämpfe und Sportveranstaltungen sind zunächst nicht gestattet.
– Zusammenkünfte aus Gründen der Geselligkeit sind verboten.
– Die Sportanlage wird nur von Sportler*innen zu den festgelegten Zeiten betreten. Kinder unter 14 Jahren dürfen durch eine Person begleitet werden. Auf Fahrgemeinschaften für den Weg zur Sportstätte wird verzichtet.
Verhaltensregeln beim Training
– Auf sportliche Rituale (Abklatschen, Umarmen, etc.) wird verzichtet.
Hygieneregeln
– Die allgemeinen Hygiene-Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) bzw. der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sind einzuhalten.
– Die Verwendung eines Mund-Nase-Schutzes ist für alle Personen (Trainer*innen, Ehrenamtliche, Beschäftigte) in außersportlichen Bereichen zu empfehlen.
– Die Benutzung von Umkleidebereichen und Duschen ist für max. 2 Personen zulässig. Sportler*innen betreten die Sportanlage bereits in Sportbekleidung.
– Handdesinfektionsmittel wird vor dem Betreten und Verlassen der Sportstätte bereitgestellt und ist durch jede Person zu verwenden.
– Für Sanitäranlagen stehen ausreichend Handdesinfektionsmittel, Flüssigseife mit Spendern und Papierhandtücher zur Verfügung. Der Abfall wird sofort und in geschlossenen Behältern kontaktfrei entsorgt.
– Sporträume dürfen nur dann zum Sporttreiben genutzt werden, wenn ausreichender Luftaustausch über regelmäßiges Lüften möglich ist. (mindestens alle 2 Stunden)
– Sportgeräte sind nach der Nutzung gründlich zu desinfizieren.
– Es sind nur personalisierte Getränkeflaschen und Handtücher zu benutzen, die die Sporttreibenden selbst zum Training mitbringen und wieder mitnehmen.
Blanko Formular: